Die digitale Transformation hat in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen, und die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird die E-Rechnungsstellung im Bereich B2B in Deutschland ab 2025 zur Pflicht. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Aspekte der E-Rechnungsverpflichtung und die damit verbundenen Chancen für Unternehmen.

Hintergrund der E-Rechnungsverpflichtung

Die Einführung der E-Rechnung ist Teil einer umfassenden Strategie der Bundesregierung, um die Digitalisierung in der Wirtschaft voranzutreiben. Sie ist eingebettet in eine EU-weite Initiative zur Vereinfachung innergemeinschaftlichen Handels und zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Ziel ist es, administrative Prozesse zu vereinfachen, Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern. Die E-Rechnung ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung von Rechnungen, was nicht nur Zeit spart, sondern auch Fehlerquellen minimiert.

Das Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz wurde in Deutschland im Oktober 2024 in seiner finalen Form verabschiedet. Es definiert sich als „Neufassung zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG: Einführung der Pflicht, elektronische Rechnungen bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025.” Es soll die wirtschaftliche Entwicklung und das Wachstum von Unternehmen fördern, indem es die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern sucht, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung und die Vereinfachung von administrativen Prozessen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist die Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen im B2B-Bereich (Business-to-Business) ab dem 1. Januar 2025.

Kernaspekte des Gesetzes:

  • Empfangsverpflichtung von E-Rechnung: Ab 2025 sind Unternehmen prinzipiell verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Das bedeutet, dass Rechnungssteller kein Einverständnis vom Rechnungsempfänger einholen muss.
  • Keine Übergangsfrist: Die Verpflichtung zum E-Rechnungsempfang tritt zum 1.Januar in Kraft. Allerdings sind die Hürden zunächst recht niedrig gehalten: es reicht eine E-Mailadresse.
  • Perspektive E-Reporting: Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Empfangsverpflichtung nur der erste Schritt zur „zeitnahen und transaktionsbezogenen elektronischen Meldung von bestimmten Rechnungsangaben an die Verwaltung“ ist, die ab 2027 eingeführt werden dürfte. Dieses Meldesystem bzw. E-Reporting ist bereits in einigen EU-Staaten umgesetzt worden (z.B. Italien), andere bereiten sich darauf vor (Frankreich).

Definition der E-Rechnung

Im Wachstumschancengesetz wird eine etwas umfassendere Definition des Begriffs „E-Rechnung“ gegeben.

  1. Rechnung ist mehr als ein Dokument: Die E-Rechnung wird als Prozess von der Ausstellung bis zum Empfang verstanden. Sie soll in e inem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet werden.
  2. Normkonform: Die elektronische Rechnung basiert auf der europäischen Normreihe EN 16931. Der strukturierte Datensatz (z. B. die XML-Datei) muss maschinell auswertbar sein (maschinelle Lesbarkeit).
  3. Hybridformat ist optional: Die zusätzliche Erstellung eines menschenlesbaren Dokuments (z.B. PDF) ist nicht erforderlich. Allerdings wird sie nicht ausgeschlossen. Somit ist das in der Wirtschaft beliebte Format ZUGFeRD / Factur-X nach wie vor zulässig. Das PDF wird als „identisches Mehrstück“ verstanden; im Zweifelsfall zählt das, was im XML-Teil enthalten ist..
  4. Weitereichende Implikationen: Unternehmen sollten jetzt schon an die Archivierung elektronischer Rechnungen denken. Auch für sie gilt die 10-jährige Aufbewahrungspflicht.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Neben vielen Vorteilen gibt es auch Herausforderungen, denen sich Unternehmen stellen müssen:

  • Technologische Anpassungen: Auch wenn man davon ausgehen kann, dass die meisten Unternehmen eine E-Mailadresse haben, wird das nicht ausreichen, um E-Rechnungsprozesse zu implementieren. Anpassungen bestehender Systeme durch entsprechende Softwarelösungen – on premise oder in der Cloud – wird für viele unumgänglich sein.
  • Schulung der Mitarbeiter: Ein effektives Changemanagement erfordert die Schulung der Mitarbeiter, umsicherzustellen, dass sie mit den neuen Prozessen vertraut sind.Dies ist natürlich mit einem gewissen Aufwand verbunden, der sich aber aufgrund der Vorteile, die die E-Rechnung mit sich bringt, schnell rentiert.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Unternehmen müssen sich gründlich über mögliche Neuerungen entsprechender Gesetzte und Verordnungen informieren und sicherstellen, dass sie diese nachvollziehbar einhalten.

Fazit: Chance nutzen!

Die Einführung der E-Rechnungsverpflichtung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes bietet Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, ihre Prozesse zu optimieren und sich zukunftssicher aufzustellen. Durch die frühzeitige Vorbereitung auf diese Veränderungen können Unternehmen nicht nur Compliance-Risiken vermeiden, sondern auch erhebliche Effizienzgewinne realisieren.

Nutzen Sie die Chance zur Digitalisierung Ihrer Rechnungsprozesse! Informieren Sie sich über geeignete Softwarelösungen und beginnen Sie mit der Planung Ihrer Umstellung noch heute – denn ab 2025 wird es ernst!

Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Implementierung von E-Rechnungslösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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