Die Angleichung der Erhebung von Mehrwertsteuer in Europa
Im Jahr 2020 haben die Mitgliedsstaaten der EU etwa 93 Milliarden Euro an Mehrwertsteuerausfällen erlitten. Diese ergeben sich aus den statistisch prognostizierten und der tatsächlich verbuchten MwSt-Zahlungen. Ein Viertel der Ausfälle ist auf grenzüberschreitenden Handel zurückzuführen. Diesem Steuerbetrug will die Europäische Kommission durch Ihr Konzept VIDA („VAT in the Digital Age“) begegnen. Tatsächlich zählen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der einzelnen Staaten. Damit wird die Finanzierung wichtiger Kosten sichergestellt, z.B. in Schule, Gesundheitssektor oder Infrastruktur. Leider ist diese Steuer aufgrund ihrer nachgelagerten Entrichtung auch anfällig für Betrug, gerade im Hinblick auf innereuropäischen Handel.
Neue Richtlinie zur Mehrwertsteuer
Die Europäische Union hat daher die Richtlinie zur Mehrwertsteuer (2006/112/EU) überarbeitet, ausgehend von drei Grundprinzipien:
- Ein neues Echtzeit-basiertes Meldewesen. Dabei handelt es sich um eine in allen Mitgliedsstaaten vergleichbare kontinuierliche Transaktionskontrolle (Continuous Transaction Control, CTC) die bis 2028 soweit umgesetzt sein soll, dass Rechnungen grundsätzlich in einem strukturierten elektronischen erstellt und verarbeitet werden;
- Aktualisierte Regeln zur Erhebung der Mehrwertsteuer für alle Geschäfte, die über Online-Portale oder Marktplätze abgewickelt werden;
- Einen einzigen und einheitlichen Registrierungsprozess für MwSt-pflichtige Unternehmen, die Güter an Konsumenten innerhalb der EU vertreiben.
Milliarden Einsparung durch CTC
Die EU erhofft sich vom CTC-Modell eine Rückgewinnung von 11 Milliarden Steuerausfällen -pro Jahr (!) über den Zeitraum der nächsten 10 Jahre. Mindestens genauso wichtig ist die daraus resultierende Entlastung der Unternehmen um den Betrag von 4,1 Milliarden Euro jährlich. Dazu kommt eine prognostizierte Einsparung von 8,7 Milliarden Euro über 10 Jahre, die sich aus dem vereinfachten Registrierungsprozess und reduzierten Verwaltungskosten ergeben und insbesondere KMUs zugutekommen dürften.
E-Rechnung mit Meldewesen bis 2028
Zu diesem Zweck soll die elektronische Rechnung bis 2028 für den grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Handel verbindlich festgelegt werden, und zwar in einem elektronisch lesbaren, strukturierten Format, das der EN16931 entspricht. Der Rechnungsaustausch soll mit einem Meldewesen kombiniert werden, das Mehrwertsteuererhebungen quasi in Echtzeit ermöglicht. Die eigentliche Übermittlung der Rechnungen soll jedoch nicht der direkten Kontrolle durch Steuerbehörden unterliegen. Hier dient die in Frankreich geplante und zum Teil bereits umgesetzte Neureglung als Blaupause. Mitgliedsländer, die auch für ihren inländischen Handel auf elektronische Rechnung umstellen wollen, werden dies sinnvollerweise gemäß den für den grenzüberschreitenden Warenverkehr vorgesehenen Modalitäten tun.
Allerdings ist zu beachten, dass die EU-Norm für E-Rechnungen längst nicht alle Rechnungsfälle abdeckt. Zum einen sind mehr als 15% der strukturierten elektronischen Rechnungen, die europaweit erstellt werden, nicht EN16931-konform; zu anderen unterstützt diese Norm auch nur einen Ausschnitt aller Rechnungsfälle. Welche Lösungsansätze sich hier anbieten, wollen wir in einem späteren Beitrag erörtern.
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