Im April 2024 schlossen der US-Handels- und Technologierat und die Europäische Union ein gemeinsames Abkommen zur Stärkung der Zusammenarbeit und zur Sicherung der kommerziellen und technischen Interoperabilität für E-Rechnungen. Diese Vereinbarung verpflichtet beide Parteien zur Zusammenarbeit bei der Suche nach Lösungen, um ihren Handel zu erleichtern. Zukünftige Arbeitsgruppen sollten sich daher der Einrichtung einer Reihe konkreter Maßnahmen widmen.
Diese Initiative zielt darauf ab, die Transaktionskosten zu senken und Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Bereichen wie Handel, Zoll, Zahlungen und Betrugsbekämpfung zu fördern.
Der Schlüssel für einen erfolgreichen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung
Im Rahmen der Arbeitsgruppe zu den Herausforderungen des Welthandels (WB10) wollen die USA und die Europäische Union Unternehmen dazu ermutigen, sich dem Peppol-Netzwerk anzuschließen. In diesem Kontext planen sie Folgendes:
- Eine zentrale Verbindung zur Schaffung eines einheitlichen Netzwerks
- Keine Roaming-Gebühren zwischen den Peppol-Zugangspunkten (“Access Point”, AP)
- Die Möglichkeiten des offenen Austauschs, bei dem die Nutzer ihren Zugangspunkt frei wählen können.
Um eine größere Interoperabilität bei der elektronischen Rechnungsstellung zu unterstützen, beabsichtigen die USA und die EU insbesondere:
- Benennung von Akteuren der öffentlichen Hand, die sich für eine bessere Interoperabilität zwischen den USA und der EU einsetzen. Für die EU kommen hierfür Vertreter der Generaldirektionen für Handel, Binnenmarkt, Industrie, und der KMU in Frage, wie auch der Generaldirektionen für Infrastruktur für Kommunikation und Technologie sowie der von Steuerwesen und Zoll. Seitens der USA würde es sich um Vertreter des US-Handelsbeauftragten handeln, aus anderen Bundesbehörden und gegebenenfalls auch aus der Privatwirtschaft.
- Zugangspunkte, Dienstleister und weitere engagierte Akteure, die in einen oder anderen Land tätig sind, zur Teilnahme an Arbeitsgruppen anzuregen. Das erste Treffen zwischen den USA und der EU fand am 2. Mai 2024 statt.
Kommerzielle und technische Interoperabilität zwischen der EU und den USA
Die in den USA und der EU etablierten Modelle für den Austausch elektronischer Rechnungen wurden in voneinander verschiedenen regulatorischen Kontexten entwickelt. Allerdings basieren sie auf vergleichbaren Standards, Infrastrukturen und Prozessen.
In der EU wurde mit der Richtlinie 2014/55/EU ein rechtlicher Rahmen für die E-Rechnung im Austausch mit der öffentlichen Verwaltung geschaffen, auf den die europäische Norm EN 16931 aufbaut. Dieser 2017 veröffentlichte Standard definiert ein semantisches Datenmodell für den Austausch und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen, der lediglich zwei Syntaxen zulässt:
- XML-Nachrichten auf der Basis der technischen Spezifikation “Cross Industry Invoice” (CII), die von der UN/CEFACT erarbeitet wurde ;
- Rechnungen und Gutschriften im UBL-Format (Universal Business Language).
In den USA kommt standardmäßig die UBL-Syntax zum Einsatz. Die Aussicht auf eine weitere Harmonisierung zwischen dem US-amerikanischen und dem europäischen Rechtsrahmen dürfte daher erfolgversprechend sein, sofern er sich auf folgende Elemente stützt:
- Flexibilität: Die Datenstruktur muss standardisiert sein und gleichzeitig so flexibel gestaltet sein, dass sie an gesetzliche Anforderungen auf lokaler, regionaler bzw. nationaler Ebene angepasst werden kann;
- Kohärenz: Die ausgetauschten Daten müssen sowohl in geschäftlicher als auch in technischer Hinsicht konsistent sein. Eine solche Harmonisierung ist notwendig, um eine optimale Transparenz des Austauschs zu erzielen.
- Ortsunabhängigkeit: Lösungsanbieter müssen ihren Service Roaming-fähig gestalten, damit sich ihre Kunden ortsunabhängig von jedem Punkt der Welt darauf zugreifen können.
Die Vorteile transatlantischer Zusammenarbeit
Eine Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU mit dem Ziel der Harmonisierung ihres elektronischen Rechnungsaustauschs hat viele Vorteile. Sie vereinfacht den grenzüberschreitenden Handel, indem sie die Bearbeitung von Rechnungen beschleunigt. Darüber hinaus sollte sie kleinen und mittleren Unternehmen eine aktivere Teilnahme am transatlantischen Handel ermöglichen. Das würde neue Wachstums- und Marktzugangspotentiale eröffnen. Sie sollte es außerdem Dienstleistern erleichtern, ihre Kompetenzen auf dem jeweils anderen Markt zu präsentieren.
Symtrax
Als zertifizierter Peppol Access Point bietet Symtrax Ihnen die Möglichkeit, sich mit dem gesamten Netzwerk zu verbinden, Ihre Rechnungen in das erforderliche Format zu konvertieren und sie auf sichere Weise zu verteilen. Darüber hinaus bieten wir Lösungen für elektronische Signaturen an, die den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen und die Rechtsgültigkeit der ausgestellten Rechnungen gewährleisten.
Wenn Sie sich für Symtrax als Dienstleister entscheiden, profitieren Sie von einer Komplettlösung für Ihren B2G- und B2B-Austausch.
Sie wollen mehr über unsere Lösungen erfahren? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Symtrax unterstützt Ihr Unternehmen beim Übergang in Ihre digitale Zukunft! Optimale Vereinbarkeit unterschiedlicher Technologien und Prozesse ermöglicht überhaupt erst eine effektive und ganzheitliche digitale Transformation.